GESUNDHEITSVORSORGE UND THERAPIE IN IHRER TIERARZTPRAXIS MÜNCHEN-FREIMANN

Fragen rund um den Hund


Eingewöhnungszeit mit Beobachtung des Allgemeinbefindens

Erstuntersuchung mit Beurteilung des Gesundheitszustandes, Parasitenbehandlung (Endo-/Ektoparasiten) und Ernährungsberatung

Allgemeine Schutzimpfungen ab der 9. Lebenswoche (Grundimmunisierung in der 9./13./17. Woche), danach jährliche Auffrischung; Ausstellung eines EU-Heimtierausweises für ungehinderten Reiseverkehr (Pflicht seit Oktober 2004). Damit dieser EU-Heimtierausweis ausgestellt werden darf, muss ein Hund erst mit einem Mikrochip gekennzeichnet und dann geimpft werden. Wenn ein Tierhalter keine Kennzeichnung wünscht, darf kein Heimtierausweis sondern nur ein gelber nationaler Ausweis verwendet werden. Denn die Reisebestimmungen der EU und ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover geben vor, dass eine Tollwutimpfung nur dann gültig ist, wenn sie bei einem eindeutig gekennzeichneten Tier vorgenommen wurde. Nur so ist der Zusammenhang zwischen der Identität des einreisenden Tieres und der Identität des geimpften Tieres gewährleistet und das Einschleppen der Tollwut durch die Einreise erkrankter Tiere auszuschließen.

Und so könnte ein Erstbesuch Ihres Lieblings in unserer Praxis aussehen:


Kastrationstermin Hündin (Ovariohysterektomie): die Notwendigkeit einer Kastration, die Methode (nur Entfernung der Eierstöcke oder Totaloperation) sowie der "richtige Zeitpunkt" für den Eingriff, werden bis heute bei Tierbesitzern und Tierärzten kontrovers diskutiert.
In einem Aufklärungsgespräch können Sie sich jederzeit gerne von mir über mögliche Vor- und Nachteile der (frühzeitigen) Kastration beraten lassen.

Rüde (Entfernung der Hoden): die Entscheidung und der Zeitpunkt, einen Rüden kastrieren zu lassen, wird häufig durch sein Verhalten (Aggressivität, Hypersexualität) oder medizinische Gründe (z.B. abdominaler Kryptorchismus, chronische Vorhautentzündung, Prostataerkrankungen, Hoden- oder Zirkumanaltumore, Perinealhernie) bestimmt.

Routinemäßige, vierteljährliche Entwurmung mit Kombinationspräparat gegen Haken-, Spul- und Bandwürmer.

Regelmäßige Kontrolle der Zahngesundheit, prophylaktisch kann beim Hund das Zähneputzen mit Hundezahnpasta versucht werden, ansonsten meist jährliche Zahnsteinentfernung mittels Ultraschall.


Reiseprophylaxe beim Hund – gut geschützt in den Urlaub Ob Urlaub am Mittelmeer, Wanderungen in Südosteuropa oder Camping im Süden – wer seinen Hund mit auf Reisen nimmt, sollte rechtzeitig an den passenden Reiseschutz denken. Denn in vielen Regionen lauern Krankheiten – übertragen durch Zecken, Stechmücken oder Sandmücken.


Je nach Reiseziel können folgende Reisekrankheiten für Hunde gefährlich sein:
  • - Leishmaniose
  • - Ehrlichiose
  • - Babesiose
  • - Dirofilariose (Herzwürmer)
  • - Hepatozoonose
  • - Anaplasmose/Borreliose
Diese Erkrankungen verlaufen oft schleichend und können schwerwiegende Folgen haben.
Bitte beachten Sie, dass viele dieser Erkrankungen in Deutschland mittlerweile endemisch sind.


Wie kann ich meinen Hund schützen?
  • - Gesundheitscheck vor der Abreise
  • - Floh-, Zecken- und Mückenschutz, möglichst mit repellierender Wirkung (Spot on-Präparate oder Halsband), orale Mittel bieten hier keinen ausreichenden Schutz!
  • - Zusätzliche Leishmaniose-Impfung, jedoch nur empfohlen bei ständigen Reisen in betroffene Gebiete (z.B. bei Zweitwohnsitz im Ausland)
  • - Zusätzliche Entwurmung direkt nach dem Auslandsaufenthalt als Herzwurmprophylaxe (spätestens 4 Wochen nach Reiseantritt)


Wichtige mitzuführende Unterlagen und Informationen:
  • - EU-Heimtierausweis
  • - Gültige Tollwutimpfung in alle EU-Länder (nach Erstimpfung oder lückenhafter Auffrischimpfung ist gesetzlich eine 21-tägige Wartezeit für den Grenzübertritt einzuhalten)
  • - Tollwutantikörperbestimmung bei Reisen in Nicht-EU-Länder und Wiedereinreise in die EU (ansonsten droht Quarantäne; Blutuntersuchung auf einen ausreichenden Antikörpertiter frühestens 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung in zertifizierten Laboren, dabei kann das Ergebnis dieser Laboruntersuchung in Stoßzeiten einige Wochen in Anspruch nehmen)
  • - Einige Länder (z.B. Norwegen, Finnland, Großbritannien) verlangen eine beim Tierarzt vorgenommene und demnach nachgewiesene Entwurmung vor der Einreise (meist 24-120 Stunden vor Einreise), dokumentiert im Heimtierausweis
  • - Bitte beachten Sie immer die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes und die Vorgaben der Fluggesellschaften. Hier geben die Websiten der Botschaften der jeweiligen Länder wertvolle und meist aktuelle Informationen.

Wichtig: Bitte beginnen Sie sehr frühzeitig mit Ihren Reisevorbereitungen!

Jede Reise ist anders – genauso wie Ihr Hund. Wir beraten Sie gerne, welche Maßnahmen sinnvoll sind.

KONTAKT

Dr. med. vet. Steffen Hoffmann
Floriansmühlstr. 19
D - 80939 München-Freimann
Tel: +49 (0) 89 - 32 21 14 60
Fax: +49 (0) 89 - 32 46 27 24
Notruf: +49 (0) 171 - 524 81 30
email: info@tierarzt-dr-hoffmann.de

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